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AGB

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)

Stand 30.01.2025

 

Inhaltsübersicht

§1 Geltungsbereich

§2 Reisebestätigung

§3 Zahlungsmodalitäten

§4 Preise

§5 Rücktritt und Stornierungsbedingungen

§6 Gewährleistung und Haftungsausschluss

§7 An- und Abreise

§8 Umgang, Instandhaltung und Schäden im/am Objekt

§9 Haustiere

§10 Mülltrennung

§11 Internetnutzung

§12 Vergessene Gegenstände und Schlüssel

§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtswahl

§14 Sonstiges

 

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen der Verwaltungsagentur Neumann und dem Kunden zur Vermittlung von Ferienunterkünften. Die Verwaltungsagentur Neumann handelt dabei im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers und schließt mit dem Vertragspartner eine Beherbergungsvereinbarung ab. Vertragspartner können volljährige natürliche oder juristische Personen aus dem In- und Ausland sein, die entweder für sich selbst oder für einen Gast eine solche Vereinbarung treffen. Die Beherbergungsvereinbarung ist sowohl in schriftlicher Form als auch durch elektronische Zustimmung verbindlich. Der Gast haftet zudem für seine Mitreisenden.

 

§2 Reisebestätigung

Die Reisebestätigung wird elektronisch versandt und muss vom Hauptmieter bestätigt oder unterschrieben werden. Er ist zudem für die Richtigkeit der Daten aller Mitreisenden verantwortlich. Eine Reiseversicherung kann beispielsweise über die URV im Rahmen der Buchung abgeschlossen werden. Dabei tritt die Verwaltungsagentur Neumann lediglich als Vermittler auf und ist weder Eigentümer der Unterkunft noch eine Versicherungsagentur.

 

 

§3 Zahlungsmodalitäten

Nach bestätigter Buchung ist innerhalb von acht Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises gemäß Buchungsbestätigung zu leisten. Die verbleibenden 75 % sind spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die vollständige Zahlung sofort fällig werden, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann eine Zahlungserinnerung verschickt werden. Erfolgt daraufhin keine umgehende Zahlung, ist der Vermittler berechtigt, die Buchung zu stornieren und eine Zahlung gemäß den Stornobedingungen zu verlangen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf die angegebene Bankverbindung, wobei zwingend die Buchungsnummer als Verwendungszweck anzugeben ist. Bei Buchungen mit weniger als fünf Tagen Vorlauf zwischen Buchungsbestätigung und Anreise ist eine Überweisungsbestätigung per E-Mail zu senden oder der Betrag bei Ankunft in bar zu entrichten.

 

§4 Preise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind verbindlich und gelten für die dort ausgewiesenen Leistungen. Davon ausgenommen ist der Gästebeitrag (ehemals Kurtaxe), der sich gemäß den Vorgaben der Stadt ändern kann. Alle Nebenkosten, einschließlich der Endreinigung, sind im Gesamtpreis enthalten, der Gästebeitrag wird jedoch gesondert berechnet.

Die Verwaltungsagentur Neumann erhebt eine einmalige, obligatorische Buchungspauschale für die Vermittlung der Ferienwohnung.

 

§5 Rücktritt und Stornierungsbedingungen

Ein Rücktritt von der Buchung muss in schriftlicher Form per Post oder E-Mail erfolgen. Es gelten die festgelegten Stornobedingungen. Alternativ kann ein Ersatzreisender benannt werden, der die Buchung schriftlich bestätigen muss. Für die Bearbeitung fällt eine Gebühr von 40 € an. Die Abrechnung und eine mögliche Rückerstattung erfolgen in der Regel erst nach dem ursprünglich gebuchten Reisezeitraum, da erst dann feststeht, ob und in welchem Umfang eine Weitervermietung möglich war. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Bei Buchungen über externe Vertriebskanäle gelten die dort ausgewiesenen Stornierungs- und Buchungsbedingungen.

Stornierungsbedingungen:

Ein schriftlicher Rücktritt (postalisch oder per E-Mail) ist erforderlich.

Die Stornierungsgebühren staffeln sich wie folgt:

50 % des Mietpreises bei Stornierung ab 60 Tage vor Reiseantritt.

75 % des Mietpreises bei Stornierung ab 30 Tage vor Reiseantritt.

100 % des Mietpreises bei Stornierung ab 14 Tage vor Reiseantritt.

Zusätzlich fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 40 € pro Rechnungsstellung an.

 

§6 Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Vermittler ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts verantwortlich. Ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag ist nur dann zulässig, wenn erhebliche Mängel vorliegen und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.

Für Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Stromversorgung sowie für Schäden und Folgen durch höhere Gewalt übernimmt der Vermittler keine Haftung. Ebenso haftet die Verwaltungsagentur Neumann nicht für Internetausfälle oder WLAN Störungen.

Sollte die verbindliche Buchung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (wie z. B. Unfall oder Krankheit) vom Vermittler storniert werden müssen, beschränkt sich die Haftung auf die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters besteht in diesem Fall nicht.

 

 

§7 An- und Abreise

Die Anreise am Mietobjekt ist am Anreisetag ab 14:00 Uhr möglich. Die Schlüssel können ab 13:30 Uhr im Büro in der Kiebitzstr. 1, 26529 Upgant-Schott abgeholt werden oder nach vorheriger Absprache. Für Anreisen nach 17:00 Uhr ist eine Absprache ein bis zwei Tage im Voraus zwingend erforderlich. Dasselbe gilt für Gäste, die mit der Bahn anreisen.

Die Gästebeitragskarten werden vor der Anreise per E-Mail ausgestellt. In Ausnahmefällen können diese auch in gedruckter Form bereitgestellt werden.

Vor der Abreise ist die Ferienimmobilie sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Falls Bettwäsche gebucht wurde, ist diese am Abreisetag abzuziehen und zusammen mit den Handtüchern im Badezimmer zu deponieren. Stark verschmutzte oder beschädigte Bettwäsche und Handtücher (z. B. durch Make-up oder Blut) werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Kosten können ohne weitere Diskussion von der Agentur eingefordert werden, und der Mieter erklärt sich ausdrücklich bereit, diese zu übernehmen. Der Müll ist gemäß dem vorgegebenen Trennungssystem in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen und darf nicht in der Wohnung zurückgelassen werden. Bitte beachten Sie, dass Restmüll in Ostfriesland kein Hausmüll ist und nur alle vier Wochen abgeholt wird.

Bei der Abreise ist das Abreiseformular im Objekt zu unterschreiben und auf dem Küchentisch zu hinterlegen. Alle Wohnungsschlüssel sind im Objekt zu lassen – mit Ausnahme eines Schlüssels, der nach dem Abschließen im Schlüsselsafe neben der Eingangstür hinterlegt werden muss.

Etwaige abweichende Regelungen für bestimmte Objekte werden vorab mit dem Mieter kommuniziert.

 

§8 Umgang, Instandhaltung und Schäden im/am Objekt

Die Einrichtung des Objekts ist sorgfältig zu behandeln. Etwaige Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Geschirrspüler ist nach der Benutzung auch auszuräumen.

In allen Objekten gilt ein striktes Rauchverbot.

Die Betten dürfen nur mit Bettlaken oder Spannbettlaken genutzt werden. Die vorhandenen Matratzenschoner sind keine Bettlaken. Bei Verstößen gegen diese Regelung können die dadurch entstandenen Kosten von der Agentur ohne weitere Diskussionen eingefordert werden.

Es ist ausdrücklich verboten Elektroautos über den Hausstrom zu laden.

 

§9 Haustiere

Haustiere sind nur in den dafür vorgesehenen Ferienobjekten erlaubt und müssen entsprechend behandelt werden. Sie dürfen nicht auf die Betten und nur mit eigenen Decken oder Schonbezügen auf Sofa oder Stühlen liegen. Nach Strandbesuchen sind Haustiere abzutrocknen, damit sie nicht im Objekt selbst trocknen. Hundekot auf dem Grundstück ist sachgemäß zu entsorgen. Bei Verstößen gegen diese Regeln können die dadurch entstandenen Kosten vom Gast ohne Diskussion eingefordert werden.

 

§10 Mülltrennung

Der Müll ist gemäß des im Objekt aushängenden Trennungssystems zu trennen. Altglas ist in den dafür vorgesehenen öffentlichen Containern selbst zu entsorgen, beispielsweise auf dem NETTO-Parkplatz.

Bitte bedenken Sie Restmüll ist kein Hausmüll und wird nur alle vier Wochen abgeholt.

 

§11 Internetnutzung

Sofern angegeben, ist es möglich, in den Objekten Internet per WLAN zu nutzen. Sollte das Internet aufgrund von Störungen auf interner, regionaler oder überregionaler Ebene ausfallen, ist die Ferienwohnungsvermittlung Neumann oder der Eigentümer des Ferienobjekts nicht haftbar. Falls das Internet ausfällt und die Agentur Neumann das Problem nicht beheben kann, besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Wir garantieren zudem keine SMART-TVs in den Ferienobjekten.

 

 

§12 Vergessene Gegenstände und Schlüssel

Vergessene Gegenstände werden von uns für einen Zeitraum von zwei Wochen nach der Abreise aufbewahrt und anschließend entsorgt. Für die Nachsendung vergessener Gegenstände wird je nach Menge und Größe eine Kosten- bzw. Aufwandpauschale in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast den Schlüssel verlieren und die Ferienwohnungsverwaltung Neumann in der Lage sein, das Objekt wieder aufzuschließen, wird eine Schlüsseldienstpauschale von 40 € erhoben. Kann die Agentur das Objekt nicht öffnen, muss der Gast selbstständig einen Schlüsseldienst beauftragen und die Kosten dafür übernehmen.

Sollten ausgehändigte Schlüssel nach Abreise durch den Mieter fehlen, kommt dieser für die entstandenen Kosten neuer Schlüssel oder ggf. neuer Schlösser auf.

 

§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt deutschem formellen und materiellen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Vermittlers, wobei der Vermittler überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

Es gilt deutsches Recht.

 

§14 Sonstiges

Es wird ausdrücklich zugestimmt, dass alle persönlichen Daten die für die Gästebeitragskasse des Tourismusservice Norden-Norddeich relevant sind. Weitergegeben werden dürfen.

Das Mietverhältnis endet spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der Mietvereinbarung einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.